Als Kind und auch als Jugendlicher bekommt man meist Taschengeld von den Eltern. Dies wird dabei oft wöchentlich ausgezahlt oder gerade bei Jugendlichen eher einmal im Monat. Dass Kinder sich von ihrem Taschengeld gerne etwas Eigenes kaufen möchten, ist wohl jedem klar. Auch die Industrie hat natürlich erkannt, dass Kinder Taschengeld bekommen und sich davon etwas kaufen können. Man muss aber hier beachten, dass Kinder keine Erwachsenen sind und dadurch nicht automatisch auch nicht alles selber kaufen dürfen. Was ein Kind mit seinem Taschengeld darf und was nicht, versuche ich in diesem Artikel einmal etwas näher zu bringen.
Voll Geschäftsfähigkeit und Kinder
Um es einmal kurz und knapp zu schreiben: Kinder sind nicht voll geschäftsfähig. Für eine volle Geschäftsfähigkeit muss man mindestens 18 Jahre alt sein und kann erst dann nach Lust und Laune Kaufverträge abschließen und sich alles Legale in einem Geschäft kaufen. Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis zum 18 sind in Deutschland nur bedingt geschäftsfähig und dürfen daher nicht einfach nach Belieben einkaufen gehen mit dem eigenen Taschengeld. Wenn ein Kind noch nicht 7 Jahre alt ist, spricht man hier von nicht geschäftsfähig.
Kinder unter 7 Jahren nicht geschäftsfähig
Wenn ein Kind noch nicht 7 Jahre alt ist, darf es per Gesetz keine Geschäfte abschließen. Dies ist Paragraf 104 BGB eindeutig festgeschrieben. Daher darf solche ein Kind kein Spielzeug oder auch Süßigkeiten einfach so von sich aus kaufen. Der Preis, egal ob billig oder nicht, spielt hier überhaupt keine Rolle. Wenn also ein Kind unter 7 Jahren etwas kaufen sollte, ist dieser Kauf per deutschem Gesetz ungültig.
Als Erziehungsberechtigte hat man hier also das Recht, die gekaufte Ware zurückzubringen und der Verkäufer muss das dafür gezahlte Geld wieder ausbezahlen. Es kann natürlich sein, dass ein Kind schon etwas älter als 7 aussieht und der Verkäufer daraufhin dem Kind etwas verkauft. Auch dann ist der Kauf nicht gültig, da unter siebenjährige in Deutschland nicht geschäftsfähig sind.
Kinder zwischen 7 und 18 Jahren nur bedingt geschäftsfähig
Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) schreibt für Kinder zwischen 7 und 18 Jahren eine bedingte Geschäftsfähigkeit fest. Wenn hier also ein Kind etwas kaufen sollte, sind die geschlossenen Verträge an sich vorerst ungültig. Die Verträge werden erst voll wirksam, wenn die Erziehungsberechtigten den Kauf zugestimmt bzw. genehmigt haben.
Der sogenannte Taschengeldparagraf im BGB
Damit es bei der bedingten Geschäftsfähigkeit nicht zu Unklarheiten und Streitigkeiten kommt, gibt es im BGB den sogenannten Taschengeldparagrafen. Dieser ist ganz genau im Paragraf 110 BGB niedergeschrieben. Laut diesem Taschengeldparagrafen dürfen auch Kinder zwischen 7 und 18 Jahren von ihrem eigenen Taschengeld altersgerechte Sachen kaufen.
Hier können Kinder also mal CDs, Zeitschriften oder auch Süßigkeiten vom eigenen Taschengeld ohne Zustimmung der eigenen Eltern kaufen. Die Kinder dürfen in solchen Fällen per Gesetz also frei über das eigene Taschengeld verfügen, da das Taschengeld ja auch für diesen speziellen Zweck vorgesehen.
Verträge und Abos bei beding geschäftsfähigen Kindern
Bedingt geschäftsfähige Kinder können keine Handy-Verträge oder auch Zeitschriftenabos einfach so abschließen. Solche Verträge haben eine bestimmte Laufzeit und müssen auch mit einer Unterschrift versehen werden. Daher fallen solche Verträge nicht unter diesen Taschengeldparagrafen. Bei solchen Verträgen müssen also immer die Erziehungsberechtigten zustimmen und auch auf dem entsprechenden Vertrag mit unterschreiben.
Auch Ratenkäufe können ohne die Zustimmung der eigenen Eltern nicht vereinbart bzw. abgeschlossen werden. Hier kann man vereinfacht sagen, das Eltern bei solchen Verträgen bis zum 18. Lebensjahr immer ihre Zustimmung geben müssen, da ansonsten die Verträge nicht wirksam sind.
Kinder und Haustiere kaufen
Ganz genau betrachtet werden Tiere per Gesetz in Deutschland als Sache behandelt. Doch trotzdem wird der Kauf von Tieren doch viel strenger geregelt, als die normalen Sachen zum Einkaufen. Die Anschaffung eines Tieres bringt auch immer eine entsprechende Verantwortung durch den Tierbesitzer mit sich. Bei einem Kauf von Tieren von Kindern muss aus diesem Grund auch das Tierschutzgesetz beachtet werden.
Das Tierschutzgesetz schreibt hier vor, das die Eltern beim Kauf von Tieren immer zustimmen müssen, solange das eigene Kind nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat. Bei Kleintieren wie einem Hamster gibt es aber eine Ausnahme im Gesetz. Diese Kleintiere darf ein Kind selber kaufen, wenn es mindestens 14 Jahre alt ist.