Wenn der Fahrzeugbrief verloren wurde

Jeder Besitzer eines Fahrzeuges braucht einen Fahrzeugbrief zur eindeutigen Identifikation. Es kann aber auch vorkommen, dass der Fahrzeugbrief verloren gegangen ist. Die Gründe dafür können je nach Besitzer unterschiedlicher Natur sein. Hier braucht man aber nicht gleich in Panik geraten, denn es gibt Schlimmeres auf der Welt. Wenn man den Verlust des Fahrzeugbriefes bemerken sollte, muss man nun schnell und umsichtig handeln. Egal, aus welchem Grund der Fahrzeugbrief verloren gegangen ist, man muss diesen Verlust zeitnah bei der Behörde melden. In diesem Artikel wird aufgezeigt, was man tun sollte und wie man sich bei einem Verlust des Fahrzeugbriefes Verhalten sollte.

Was ist der Fahrzeugbrief überhaupt?

Der Fahrzeugbrief ist bei vielen unter den Namen KFZ-Brief bekannt. Genau genommen stellt der Fahrzeugbrief hier eine amtliche Urkunde dar, welche die Zulassung des Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr bescheinigt. Diese Urkunde ist also für den Besitzer des Kraftfahrzeuges sehr wichtig und stellt auch eine Art Besitzurkunde dar. In diesem Fahrzeugbrief werden von der ausstellenden Behörde wichtige Daten zum Fahrzeug wie Fahrzeugidentifizierungs-Nummer, dass zugeteilte Kennzeichen und weitere Daten urkundlich festgehalten.

Im KFZ-Brief steht auch der Besitzer des Fahrzeuges drin und bei einem Verkauf des eigenen Autos wird der Fahrzeugschein an den Käufer übergeben. Man muss hier keine Angst haben, wenn eine fremde Person den Fahrzeugschein finden sollte. Dadurch ist man nicht automatisch der Besitzer des dort aufgeführten Kraftfahrzeuges.

Wenn der Fahrzeugbrief verloren wurde

Wenn der Fahrzeugbrief verloren wurde, kann man nun sein Fahrzeug nicht mehr ummelden oder irgendwelche Umbauten eintragen lassen. Sein eigenes Fahrzeug kann man ohne den KFZ-Brief auch nicht mehr verkaufen, da man ohne dieses Dokument seinen eigenen Anspruch nicht mehr nachweisen kann. Wenn der Verlust bemerkt wurde, sollte man dies umgehend der zuständigen Zulassungsstelle mitteilen, am besten persönlich.

Die Zulassungsstelle wird diesen Verlust dann umgehend dem Kraftfahrtbundesamt weiter melden. Nur das Kraftfahrtbundesamt kann nun den Fahrzeugbrief für nichtig bzw. ungültig erklären. Im nächsten Schritt wird eine sogenannte Vorlagefrist festgesetzt, auf welche wir später in diesen Artikel weiter eingehen. Wenn alles passt, bekommt man nun von der Zulassungsstelle einen Ersatz-Fahrzeugbrief ausgestellt. Als Fahrzeughalter muss man aber auf jeden Fall nachweisen, dass der Fahrzeugbrief auch tatsächlich im eigenen Besitz war. Hier geht es eher darum, ob nicht zum Beispiel eine Bank der eigentliche Fahrzeughalter ist und man auf betrügerische Weise an den KFZ-Brief kommen möchte.

Jetzt kommt daher die schon erwähnte Vorlagefrist zum Tragen. In dieser Zeit können Dritte, wie eine Bank oder Leasinggesellschaft, die eigenen Ansprüche gegenüber der Behörde erheben. Wenn man aber alles lückenlos nachweisen kann, wird diese Frist durch die zuständige Behörde nicht angesetzt. Wenn es zu Unstimmigkeiten kommt, sollte dabei, wird der Fahrzeugbrief durch die Behörde einbehalten, bis alle Ansprüche gegenüber Dritten geklärt wurden.

Der Eigentumsanspruch muss lückenlos nachgewiesen werden

Bei der Meldung bei der Zulassungsstelle, dass der Fahrzeugbrief verloren wurde, sollte man einige Unterlagen zur Nachweisführung unbedingt mitbringen. Wenn hier etwas fehlt oder unschlüssig ist, wird der KFZ-Brief bis zur Klärung einbehalten. Ganz wichtig ist zu Beginn der Personalausweis oder Reisepass.

Bei der Verlustmeldung muss man auch eine Verlusterklärung über den Verlust mit relevanten Daten vorlegen. Weiterhin wird der Fahrzeugschein, auch Zulassungsbescheinigung Teil 1, benötigt. Wenn der Fahrzeugschein nicht verloren wurde, sondern gestohlen wurde, muss außerdem eine Anzeige bei der Polizei nachgewiesen werden. Bei der Polizei bekommt man eine sogenannte Vorgangsnummer und diese muss man bei der Zulassungsstelle dann auch vorlegen. Als Nächstes wird nun eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fahrzeugbriefes gefordert.

Anfallende Kosten wenn der Fahrzeugbrief verloren wurde

Die Kosten können sich je nach Bundesland oder Zulassungsbezirk stark unterscheiden und daher können wir keine genaue angaben der anfallenden Kosten machen. Die Gebühren sollten sich aber im Rahmen von 60 bis 80 Euro bewegen. Hier kann man aber einfach die Zulassungsstelle fragen, was es tatsächlich kosten wird. Dies ist aber der einzige Weg, um legal wieder an einen neuen Fahrzeugschein zu gelangen.

Was man machen muss, wenn der Fahrzeugbrief verloren wurde

  1. Den Verlust zeitnah bei der Behörde anzeigen
  2. Personalausweis bzw. Reisepass nicht vergessen
  3. Fahrzeugschein mitnehmen
  4. Eidesstattliche Erklärung abgeben
  5. Eventuell Vorgangsnummer der Anzeige bei der Polizei vorlegen

Fazit

Wenn der Fahrzeugbrief verloren wurde, ist das nicht so schlimm, wie so mancher denken mag. Mit den oben beschriebenen Abläufen ist es nicht schwer, einen Ersatz für den Fahrzeugschein zu bekommen. Man muss hier nur etwas Zeit mitbringen, da die Bearbeitung doch etwas dauern kann. Auf keinen Fall sollte man irgendwelche Unterlagen vergessen, da man sonst auf der Zulassungsstelle nichts erreichen wird und nur unnötig Zeit verschwendet hat.