Im alltäglichen Leben kann leider immer wieder sehr viel passieren. Viele Menschen möchten daher gerne jetzt schon ein Testament entsprechend anfertigen, um seine Familie und auch andere Angelegenheiten nach dem eigenen Tod abzusichern. Einige Dinge müssen aber beachtet werden, damit das Testament auch gültig ist. Beim Aufsetzen kommen dann schnell Gedanken zum Notar, zum richtigen Inhalt oder wo es aufbewahrt werden sollte auf. Nachfolgend werden wir dieses schwierige Thema mal etwas genauer betrachten und auf die Besonderheiten eines Testaments näher eingehen.
Unbedingt Testament machen?
In Deutschland gibt es keine Pflicht zum Aufsetzen eines Testaments. Daher ist es also jeden Selbst überlassen, ob man ein Testament machen möchte oder nicht. Wenn nach dem eigenen Tod nichts vorliegen sollte, wird alles nach der gesetzlich festgelegten Erbfolge abgearbeitet. Wer sich aber selber nicht nur auf die gesetzliche Erbfolge verlassen möchte, kann daher seinen Letzten Willen in einem Testament verfassen. Vor allem für vermögende Menschen bietet sich das besonders an. Denn immer wieder gibt es ohne ein Testament Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen um das zu vererbende Vermögen. Jeder will für sich den größten Teil bekommen. Ein Testament schafft hier Abhilfe und regelt die Verteilung des Vermögens ganz genau.
Was bedeutet Testament testierfähig?
Testierfähig bedeutet hier, dass man nach rechtlicher Sicht ein Testament anfertigen darf. Schon ab einem Lebensalter von 16 darf jeder ein Testament bei einem Notar erstellen lassen. Ab dem 18. Lebensjahr darf man dann das Testament selber anfertigen. Zum Beispiel für Demenzkranke kann die Testierfähigkeit, also das erstellen eines Testamentes, abgesprochen werden. Da aber im Grunde jeder ein Testament anfertigen darf, muss dies bei Unstimmigkeiten durch die Hinterbliebenen angefochten werden. Dabei muss dann aber nachgewiesen werden, dass der Verfasser des vorliegenden Testamentes zu diesem Zeitpunkt nicht testierfähig war.
Zeitpunkt zum verfassen?
Um ein Testament zu Verfassen muss man sich selber mit dem eigenen Tod beschäftigen. Das ist aber leider nicht immer für jeden etwas, gerade in jüngeren Jahren. Daher schieben viele Menschen diese Entscheidung für ein passendes Testament immer wieder vor sich her. Ein Testament sollte aber trotzdem schon frühzeitig angefertigt werden, auch wenn man selber noch keine Krankheiten oder Ähnliches hat. Je nach eigenem seelischen und körperlichen Zustand kann ein Testament aber jederzeit geändert und angepasst werden.
Möglichkeiten zum verfassen?
Ein Testament kann ganz klassisch per Hand aufgesetzt und geschrieben werden. Man kann aber auch ein Testament bei einem Notar aufsetzen und beglaubigen lassen. Dann gibt es auch noch das sogenannte Berliner Testament. In diesem speziellen Testament können beide Partner den Letzten Willen in einem gemeinsamen Testament festhalten.
Vorteile beim Notar?
Wer sein Testament bei einem Notar beglaubigen lässt, hat dadurch ein rechtlich einwandfreies Dokument zur Hand. Für die Hinterbliebenen bleibt auch oft das Beantragen eines Erbscheines erspart. Wenn das Testament erweitert oder geändert werden muss, sollte dies auch beim gleichen Notar erledigt werden. Das veraltete Testament muss dann aber vernichtet werden, damit es nicht zu Unstimmigkeiten kommt. Bei einem Notar müssen trotz aller Vorteile auch die Kosten für diesen mit in Betracht gezogen werden.