Wer heute eine Wohnung mieten möchte, muss immer eine sogenannte Mietkaution beim Vermieter hinterlegen. Je nach monatlichem Mietpreis kann die Mietkaution also schnell einige Tausend Euro betragen, da man meist zwei bis drei Kaltmieten dafür hinterlegen muss. Jetzt kommen noch die Kosten für den Möbeltransport zur neuen Wohnung dazu und schnell kann man an die eigenen finanziellen Grenzen geraten. Eine neue Wohnung braucht man aus den verschiedensten Gründen und muss eine passende Wohnung dazu auch erst einmal finden.
Gerade in großen Städten mit ihren beliebten Wohnlagen ist es nicht immer einfach, überhaupt eine freie Wohnung zu finden. Wenn man dann die eigene Wunschwohnung gefunden hat, geht es an den Mietvertrag. Die Freude darüber ist meist so hoch, dass einem das Lachen dann plötzlich ganz schnell wieder vergehen kann. Der Vermieter möchte dann immer sofort die Mietkaution kassieren. Hier kann es daher vorkommen, dass eine Mietkaution doch recht teuer werden kann. Wer das Geld aber nicht hat für die Mietkaution, für den gibt es aber auch eine Alternative. Diese Alternative nennt sich Mietkautionsbürgschaft. Bei dieser Methode erhält der Vermieter eine Garantie von einer Versicherung. Diese Versicherung übernimmt im Schadenfall die Kosten bis zu der Höhe der eigentlichen Mietkaution.
Gesetzliche Rahmenbedingungen bei einer Mietkaution
Zu aller erst steht es jedem Vermieter selber frei, ob er eine Mietkaution verlangt oder auch nicht. Die gesetzlichen Grundlagen für die Mietkaution werden im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Paragraf 551 festgeschrieben. In diesen Paragrafen wird dann auch die maximal zulässige Höchstgrenze für die Mietkaution festgelegt. Demnach darf der Vermieter maximal drei Nettomieten als Mietkaution verlangen. Man darf hier auch die Mietkaution in bis zu drei Teilbeträgen dem Vermieter zukommen lassen.
„Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.“
Der Gesetzgeber schreibt natürlich auch vor, was der Vermieter mit der hinterlegten Mietkaution alles machen darf.
„Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.“
Mietkaution in bar kann zur finanziellen Belastung werden
Wie viel Geld der Vermieter als Mietkaution bekommt, kann jeder kann schnell für sich selber ausrechnen. In diesem Beispiel nehmen wir mal eine Kaltmiete von 600 Euro an. Bei einer Kaution von drei Monats-Nettomieten sind das also 1.800 Euro. Dieses Geld muss man erst mal noch haben. Denn am Anfang geht meist Geld weg für den Umzug und auch oft werden hier neue Möbel angeschafft. Somit hat nicht jeder das Geld für eine Mietkaution übrig. Oft verlangt der Vermieter das Geld für die Mietkaution als Bargeld. Für solche Gegebenheiten haben die Versicherungen aber zum Glück heute auch entsprechende Produkte im Angebot.
Man kann hier dem Vermieter auch eine sogenannte Mietkautionsbürgschaft anbieten und muss somit kein Bargeld beim Vermieter hinterlegen. Als Mieter muss man hier eine bestimmte jährliche Prämie an die Versicherung zahlen. Die Höhe dieser Prämie hängt hierbei von der geforderten Kautionshöhe des Vermieters ab. Je höher also die Mietkaution sein Soll, umso höher wird die Prämie für die Mietkautionsbürgschaft bei der Versicherung. Die Mietkautionsbürgschaft steht aber immer nur für die Belange der eigentlichen Mietkaution gerade.
Versicherungen und Mietkautionsbürgschaft
Die Versicherungen wollen sich natürlich auch absichern und knüpfen daher Verträge für eine Mietkautionsbürgschaft an bestimmte Voraussetzungen. Die Versicherung prüft hier natürlich auch die Schufa-Akte des Kunden und man muss hier auch volljährig sein. Hier sollten natürlich wie bei allen finanziellen Belangen keine negativen Einträge vorhanden sein. Wenn die Versicherung aber zustimmt, bekommt man als Mieter eine Art Urkunde. Diese Urkunde muss man den Vermieter übergeben.
Mietkautionsbürgschaft und die Kosten
Eine solche Mietkautionsbürgschaft gibt es natürlich nicht zum Nulltarif, denn auch die Versicherungen möchten etwas daran verdienen. Die Kosten dafür hängen von der Höhe dieser Mietkaution ab und sind auf den Ersten Blick nicht unbedingt sehr hoch. Wer hier viele Jahre in der Wohnung wohnen bleibt, muss aber trotzdem mit einigem Geld für die Prämien rechnen. Zusätzlich erhebt die Versicherung oft auch eine Abschlussgebühr. Im Schnitt zahlt der Mieter so um die fünf Prozent der eigentlichen Kautionssumme als jährliche Prämie. Hier sollte man auf jeden Fall vorher die verschiedenen Anbieter und Angebote unbedingt vergleichen und kann so ganz einfach etwas Geld sparen.